Ein Serval faucht den betrachtenden Menschen an.

Gerichtsurteil: Positivliste bleibt bestehen

Heute hat das niederländische Kollegium für Berufungen in Wirtschaftssachen (CBb) ein Urteil in dem Verfahren gefällt, in dem die Liste der Heim- und Hobbytiere angefochten wurde. Die Stiftung AAP ist sehr erfreut darüber, dass das Gericht entschieden hat, dass diese Liste rechtmäßig ist und weiterhin gilt. Damit bleibt eine wichtige Maßnahme zum Schutz von Mensch und Tier bestehen.

Positivliste Rechtmäßig

Die Liste für Heim- und Hobbytiere legt fest, welche Säugetierarten in den Niederlanden gehalten werden dürfen. Seit ihrer Einführung am 1. Juli 2024 dürfen viele exotische Tierarten nicht mehr von Privatpersonen gehalten werden, da die Risiken für Mensch und Tier als inakzeptabel eingestuft wurden.

Das Gericht urteilte, dass einige Tierarten erneut bewertet werden müssen, die grundsätzliche Systematik jedoch bestehen bleibt. Damit wird bestätigt, dass dieser Ansatz zur Vermeidung von Tierleid, Gesundheitsrisiken und gefährlichen Situationen nicht nur notwendig ist, sondern auch rechtmäßig umgesetzt wurde.

Ein Sugarglider auf einem Ast.
Sugarglider

Dieses Urteil ist von enormer Bedeutung für das Tierwohl. Tiere, die nicht als Haustiere geeignet sind, werden nun vor einem Leben voller Stress, falscher Haltung und Leid geschützt. Seit Jahrzehnten sehen wir bei AAP die Folgen, wenn komplexe Tierarten unkontrolliert privat gehalten werden dürfen. Dieses Urteil stoppt genau das — und darüber sind wir sehr erleichtert.

Ein Serval in seinem Gehege.
Servale eignen sich nicht als Haustiere.

Europäische Positivliste

Für die Stiftung AAP bedeutet das Urteil, dass deutlich weniger Tiere in problematische Situationen geraten werden, etwa Servale, Kurzkopfgleitbeutler (Sugar Gliders) und andere exotische Arten, die häufig bei unerfahrenen Haltern landen.

Zugleich schafft das Urteil Klarheit und eröffnet die Möglichkeit, auch für andere Tiergruppen wie Reptilien und Vögel entsprechende Listen zu entwickeln. Das Team von AAP ist bereit, gemeinsam mit Ministerien anderer EU-Mitgliedstaaten und Beteiligten konstruktiv an praktikablen und zukunftsfähigen Positivlisten zu arbeiten.

Darüber hinaus sendet das Urteil ein deutliches Signal an die Europäische Union, an einer europaweiten Positivliste zu arbeiten.

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