Tigerausbruch in Leipzig

Am Sonntagnachmittag erschoss die Polizei einen entlaufenen Tiger aus der Privatanlage von Dompteurin Carmen Zander in Schkeuditz bei Leipzig. Das Tier war aus der Anlage entkommen, auf der mehrere erwachsene und jugendliche Großkatzen gehalten werden. Ein 72-jähriger Helfer, der sich zum Zeitpunkt des Ausbruchs in der Nähe des Geheges befand, wurde dabei schwer verletzt. Für die Bevölkerung besteht laut Polizei keine Gefahr mehr, doch für die verbleibenden neun Tiger in der Anlage ist die Situation unverändert. Sie werden nach wie vor in der Anlage gehalten, aus der das Tier entkommen konnte.

Die verbleibenden Tiere müssen jetzt gesichert und artgerecht untergebracht werden. „Wir kennen Fälle wie diesen aus unserer täglichen Arbeit und wissen, wie wichtig es jetzt ist, die Tiere in eine sichere und artgerechte Umgebung zu bringen. Unsere Auffangstation in Spanien ist auf die Aufnahme von Großkatzen ausgelegt. Wir haben die Gehege, das Fachpersonal und die Erfahrung, alle Tiger zu übernehmen.“, so Patrick Müller, Politischer Referent bei AAP. Ein entsprechendes Angebot für die kostenfreie Unterbringung liegt den zuständigen Behörden seit Mai 2025 vor.

Unterbringung bei AAP

Die Haltungsstandards bei AAP richten sich nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand. Für Tiger bedeutet das mindestens 20 m² klimatisierte Innenfläche pro Tier mit Rückzugsmöglichkeiten sowie mindestens 500 m² naturnahes Außengehege für ein bis zwei Tiere. Derartige Bedingungen sind in einer privaten Anlage ohne professionelle Infrastruktur schlicht nicht realisierbar.

Die Gehege bei AAP versuchen die natürliche Umgebung der Tiger bestmöglich nachzubilden.

Sozialisierung

Zander war in der Vergangenheit immer wieder öffentlich aufgetreten, um ihre Tiere zu präsentieren. Im Sommer 2024 soll sie ein Tigerbaby an der Leine durch Leipzig geführt haben. Einer ihrer adulten Tiger fiel zuletzt dadurch auf, dass kein Mikrochip gefunden werden konnte, was einen Verstoß gegen die Bundesartenschutzverordnung und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) darstellt. Zudem liegt für die dauerhafte Unterbringung der Tiere in der Anlage laut Medienberichten keine tierschutzrechtliche Genehmigung vom Veterinäramt Nordsachsen vor.
Bei AAP werden Tiger und andere Tiere möglichst naturnah gefüttert.

Kein Einzelfall

Dieser Vorfall zeigt, dass es – über den Einzelfall hinaus – bundesweit einheitliche Regeln braucht: „Tiger lassen sich in privater Haltung nicht artgerecht halten, unabhängig davon, wie engagiert die Besitzer:innen sind. Die Bedürfnisse dieser Tiere an Raum, Beschäftigung und soziale Strukturen übersteigen das, was eine Privatperson leisten kann. AAP setzt sich deshalb auf europäischer und nationaler Ebene für die Einführung von Positivlisten ein, die verbindlich festlegt, welche Tierarten privat gehalten werden dürfen,“ betont Patrick Müller.

AAP sieht das Problem nicht nur in der Privathaltung, sondern auch im Unterhaltungssektor: „Wir lehnen das Ausbeuten von Wildtieren im Entertainment- und Zirkussektor konsequent ab. Wildtiere gehören nicht in die Manege, um Menschen zu unterhalten. Unser Report ‚The Darkness Behind the Spotlights‘ zeigt das ganze Ausmaß: Neun von zehn Wildtieren tragen durch diese Haltung körperliche oder psychische Leiden davon“, so Müller weiter.

Eine entsprechende Petition liegt dem Europäischen Parlament vor und kann unter https://de.aap.eu/eu-positivliste-wildtiere-haustiere-petition/ unterstützt werden.

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